Häufig gestellte Fragen / FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Förderungen, Kooperationen und Partnersuche sowie Schutzrechten.
Förderungen
Welche Arten der österreichischen Innovationsförderung gibt es?
Es gibt mehrere Arten von Förderungen, die zum Teil auch miteinander kombiniert werden können: nicht rückzahlbare Zuschüsse, Zinszuschüsse, Garantien, Haftungen, tilgungsfreie Zeiten, kostengünstige Darlehen, geförderte Beratung und Kooperationen. Maßgeblich ist hier jedoch das geplante Vorhaben: Wir empfehlen, eine dafür optimierte Förderstrategie festzulegen.
Wie hoch sind die Förderungen?
Die Förderhöhe ist vom jeweiligen Förderprogramm sowie von Art und Inhalt des geförderten Projekts, aber auch von Kriterien des Antragstellers abhängig. Vielfach wird in den Richtlinien und Ausschreibungen angegeben, zu welchem Prozentsatz eine finanzielle Unterstützung möglich ist, manchmal findet man auch Angaben zu maximalen Förderhöhen.
Wann muss ich eine Innovationsförderung beantragen?
Die Förderung muss immer VOR Start des Vorhabens, also bereits in der Planungsphase, eingereicht werden. Kommen Sie rechtzeitig zu uns zu einer Fördermittelberatung!
Kann ich jederzeit eine Förderung beantragen?
In den meisten Programmen können jederzeit Projekte eingereicht werden. Bei einigen müssen die Einreichfristen der Aufrufe und Ausschreibungen („Calls“) genau berücksichtigt werden.
Was ist ein „Call“?
Viele Förderungen, insbesondere auf EU-Ebene, haben spezielle Ausschreibungen (Calls). Dabei geht es um ein festgelegtesThema, zu dem nur zu einem bestimmten Zeitpunkt Förderanträge eingereicht werden können.
Ab welchem Zeitpunkt kann ich Projektkosten geltend machen?
Prinzipiell nicht vor dem Datum der Projekteinreichung, jedoch kann die Förderstelle in Ausnahmefällen einen früheren Projektbeginn festsetzen.
Welche Kosten sind förderfähig?
Die förderfähigen Kosten sind unterschiedlich und variieren von Programm zu Programm. Genauere Informationen enthalten die Richtlinien und die Aufrufe (Calls) zu den jeweiligen Programmen. Darin ist genau aufgelistet, welche Kosten förderfähig sind und für welche Kosten keine Unterstützung gewährleistet werden kann.
Wie kann ich die bestmögliche Förderung für mein Vorhaben erreichen?
Eine Mehrfachförderung von denselben Kosten ist grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch erlaubte Kombinationen, zum Beispiel für verschiedene Phasen des Projekts oder sich ergänzende Förderungen (z.B. Kredit und Haftung). Wir helfen Ihnen gerne bei der Förderkonzeption durch kompetente Förderberatung.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Förderungen?
Nein, auf Förderungen gibt es keinen Rechtsanspruch! Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Anträge professionell vorbereitet und alle Formalkriterien erfüllt werden.
Was heißt „De-minimis“?
De-minimis-Beihilfen sind Förderungen, deren Höhe so gering ist, dass eine Verzerrung des Wettbewerbs ausgeschlossen werden kann. Die Summe dieser erhaltenen Förderungen darf innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre maximal 200.000 EUR (100.000 EUR im Straßengüterverkehrsgewerbe) betragen.
Vergibt die ITG selbst Förderungen?
Nein, wir selbst vergeben KEINE Fördermittel, sondern unterstützen Sie bei der Projektentwicklung und Fördereinreichung bzw. -abwicklung der europäischen und österreichischen Innovationsförderung.
Kooperationen und Partnersuche
Was heißt Wissens- und Technologietransfer?
Wissens- und Technologietransfer ist die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Ausgetauscht werden Know-How, Forschungsanstrengungen und -ergebnisse, Informationen, Patente, Infrastruktur, Personal-, Sach- und Finanzmittel und weiteres. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Transferpartner und identifizieren geeignete Fördermöglichkeiten zur Innovationskooperation.
Wem gehört bei einer Kooperation zwischen Firma und Forschungseinrichtung die Erfindung?
Dies ist oftmals dann ein juristischer Diskussionspunkt, wenn es zu spät ist. Unbedingt VORAB in einer Vereinbarung festlegen, welcher Partner eine Erfindung beim Patentamt anmelden darf oder muss. Parallel dazu soll das Recht auf die wissenschaftliche Publikation der Ergebnisse geregelt werden.
Schützt eine Geheimhaltungsvereinbarung mit der Forschungseinrichtung gegen eine ungewollte Vorveröffentlichung der Erfindung?
Der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit allen am Projekt beteiligten Personen ist empfehlenswert (Wichtig: bei der Zusammenarbeit mit Universitäten oder Fachhochschulen an jeden einzelnen beteiligten Studenten denken!). Allerdings wird auch bei einer Verletzung der Geheimhaltung ein konkreter wirtschaftlicher Schaden schwer nachweisbar sein. Eine derartige Vereinbarung sollte auch eine Klausel beinhalten, die eine gewerbliche Vorbenutzung untersagt.
Wo finde ich geeignete Partner für die technische Entwicklung, die mir bei der Umsetzung meiner Idee zu einem funktionsfähigen Prototyp helfen?
Die Beraterinnen und Berater der ITG Salzburg stehen Ihnen in allen Belangen eines Projektes mit Beratung und Coaching zur Seite und finden universitäre und außeruniversitäre Forschungs- und Innovationspartner für Sie.
Ich suche einen Partner im europäischen Raum, welche Unterstützung gibt es hier?
Das Enterprise Europe Network (EEN) bietet eine große Datenbank an potentiellen Technologiepartnern im europäischen Raum. Sie können hier sowohl ihr eigenes Profil einstellen, oder auch nach passenden Partnern suchen. Die Services sind zum größten Teil kostenlos. Als regionale Ansprechstelle für das EEN steht Ihnen die ITG gerne bei allen Fragen zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Eingabe und Suche im Netzwerk zur erfolgreichen Innovationskooperation oder Unternehmenskooperation.
Schutzrechte
Was versteht man unter geistigem Eigentum?
Als geistiges Eigentum (engl. intellectual property, kurz IP) wird all jenes Wissen bezeichnet, das durch Schöpfungen des Geistes erschaffen wurde (z.B. Erfindungen, Literatur, Kunstschaffen und Symbole, Namen, Bilder und Designs, die im Handel eingesetzt werden). Der Begriff wird umgangssprachlich für Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte (z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Muster, Marke) verwendet.
Geistiges Eigentum ist ein absolutes Recht an immateriellen Rechtsgütern. Deshalb wird auch oft der Begriff Immaterialgüterrecht als Synonym verwendet, wenn es darum geht Erfindungen zu schützen.
Welche Schutzrechte gibt es?
- Patente
- Gebrauchsmuster
- Geschmacksmuster (Designschutz)
- Marken
- Halbleiterschutz
- Sortenschutz
- Urheberrecht
Warum soll ich meine Innovation schützen?
- Geistiges Eigentum bzw. Erfindungen zu schützen bedeutet Prioritätsrechte und einen Schutzbereich für den Erfinder und damit Wettbewerbsvorteile durch die alleinige Anwendung zu schaffen.
- Das Halten geistiger Schutzrechte kann ein Imagefaktor sein und die Innovationskompetenz eines Unternehmens zeigen.
- Durch die Erteilung von Lizenzen können Erfindungen verwertet und zusätzliche Einnahmequellen für ein Unternehmen erschlossen werden.
Was kann ich wie schützen?
- Wenn es eine technische Erfindung ist > Patent oder Gebrauchsmuster
- Wenn die Form / das Design geschützt werden soll > (Geschmacks-)Muster (Design)
- Wenn der Name oder das Logo geschützt werden soll > Marke
- Wenn man es als Außenstehender nicht wahrnimmt > Geheimhaltung
Weitere Instrumente des gewerblichen Rechtsschutzes von Erfindungen und Innovationen bieten das Urheberrecht und das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb); diese umfassen jedoch keine förmlichen Anmeldeverfahren.
Was ist ein Patent?
Patente schützen neue technische Lösungen, die auf einer erfinderischen Leistung beruhen und gewerblich anwendbar sind. Die Prüfung stellt sicher, dass nur für Erfindungen Patente erteilt werden, die tatsächlich patentwürdig sind. Ein Patent stellt ein territorial und zeitlich begrenztes Ausschließungsrecht (Monopol) dar und berechtigt Inhabende, Dritte davon auszuschließen, den Gegenstand der Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen. (Quelle: Österreichisches Patentamt)
Achtung! Es gibt kein "Weltpatent"!
Wenn es schnell gehen muss, nutzen Sie das Fast Track Patent. Das ist eine beschleunigte Onlineanmeldung. Wenn Sie ein schnelles "Geburtsdatum" Ihres Patents brauchen, nutzen Sie die Prio-Anmeldung.
Welche Unterschiede bestehen zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster?
Das Gebrauchsmuster entspricht sachlich dem Patent. Da ein Gebrauchsmuster jedoch nicht auf Neuheit und Erfindungseigenschaft geprüft wird, birgt es ein gewisses Risiko: Jede formal einwandfreie Anmeldung wird registriert – auch wenn sie nicht neu und erfinderisch ist. In diesem Fall kann die Registrierung wieder gelöscht werden. (Quelle: Österreichisches Patentamt)
Welcher Zeitpunkt bestimmt die Neuheit einer Erfindung?
Der Anmeldetag wird durch das entsprechende (nationale) Patentgesetz festgelegt. In der Regel ist es der Tag, an dem die Anmeldung vollständig beim Patentamt eingegangen ist. Die Anmeldung ist vollständig, wenn alle vom jeweiligen Patentgesetz vorgeschriebenen Angaben/Unterlagen enthalten sind. Die Erfindung muss am Anmeldetag neu sein, d.h. sie darf nicht dem Stand der Technik entsprechen. Wenn eine Priorität in Anspruch genommen wird, ist der Prioritätstag maßgebend.
Worauf kann man KEIN Patent bekommen?
Nicht geschützt werden können (§ 1 Abs. 2 PatG/GMG):
- Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden
- der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung;
- die bloße Entdeckung eines Bestandteils des menschlichen Körpers, einschließlich Sequenz oder Teilsequenz eines Gens;
- ästhetische Formschöpfungen;
- Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
- die Wiedergabe von Informationen
Wie kann man herausfinden, ob eine Erfindung bereits geschützt ist?
Bevor Sie eine Patenanmeldung einreichen, sollten Sie recherchieren, ob es Ihre Erfindung bereits gibt. Denn dann ist kein Schutz mehr möglich. Im Internet sind zahlreiche Patentdatenbanken verfügbar (z.B. Österreichisches Patentamt, Deutsches Patent- und Markenamt oder Europäisches Patentamt). Sie können auch das Österreichische Patentanmt mit einer Fokusrecherche beauftragen.
Was kann man bei einer Patent- bzw. Gebrauchsmusterverletzung machen?
Wird Ihr Patent oder Gebrauchsmuster verletzt, können Sie beim Handelsgericht Wien auf Unterlassung, Vernichtung der verletzenden Gegenstände oder der zur Herstellung notwendigen Werkzeuge und Mittel, Urteilsveröffentlichung, Schadenersatz, Herausgabe des Gewinns sowie Entschädigung klagen. Dafür sollte man eine(n) Experten/in des Patentrechts zu Rate ziehen, da die rechtlichen Folgen beachtlich sein können.
Wer ist der Erfinder, wenn mehrere Personen an der Erfindung beteiligt sind?
Wenn die Erfindung auf gemeinschaftlicher Erfindertätigkeit beruht, erwerben die Miterfinder das Recht an der Erfindung gemeinschaftlich. Voraussetzung ist eine Zusammenarbeit, die nach demselben Ziel, der Lösung einer bestimmten technischen Aufgabe, strebt. Dabei müssen die jeweiligen Beiträge nicht die gleiche Erfindungshöhe aufweisen. Es wird auch als Miterfinder angesehen, wer an der Gesamtleistung durch eigene geistige Initiative mitgewirkt hat. Anreger und Gehilfen werden nicht als Miterfinder angesehen. Ein Gehilfe leistet keinen wesentlichen, auf eigener Initiative beruhenden geistigen Beitrag.
Wo kann ich mein Patent anmelden?
So können Sie anmelden:
- Online (Voraussetzungen: Software und SmartCard): Für die Online-Einreichung von nationalen Patenten und Gebrauchsmustern benötigen Sie eine Software und Smartcard samt Installationssoftware und Lesegerät. Das Paket erhalten Sie vom Europäischen Patentamt, bitte folgen Sie den Anweisung unter: http://www.epo.org/applying/online-services/online-filing/download_de.html.
- Abgabe im Österreichischen Patentamt, im Kundencenter während der Öffnungszeiten
- per Post (Dresdner Straße 87, 1200 Wien)
Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht zulässig!
(Quelle: Österreichisches Patentamt)
Wie lange ist ein Patent gültig?
20 Jahre
Wieviel kostet eine Patentanmeldung?
Kosten nationales Patent:
Die Kosten für eine Patentanmeldung betragen zwischen € 322,- und 342,-. Durchschnittlich müssen Sie für eine nationale Patentanmeldung inklusive Erteilung und Veröffentlichung mit mindestens € 550,- rechnen (ohne Patentanwaltsgebühren). Die Höchstdauer eines Patentes beträgt maximal 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Für die Aufrechterhaltung Ihres Patentes müssen Sie jährlich (ab dem sechsten Jahr) eine Jahresgebühr zahlen, die von € 104,- bis € 1.775,- im zwanzigsten und damit letzten Jahr steigt.
Kosten internationales Patent:
Die Kosten für eine europäische Patentanmeldung betragen mindestens € 4.300,-. Die Kosten für eine internationale Patentanmeldung betragen mindestens € 2.800,- (inkl. Recherchengebühr). Die tatsächlichen Kosten müssen im Einzelfall geklärt werden. Sie sind abhängig von der Anzahl der ausgewählten Länder und können daher bei vielen Ländern schnell auf mehrere Tausend Euro steigen.
Wie schützt man Software?
Jede neue Software ist automatisch durch das Urheberrecht geschützt. Im anglo-amerikanischen Raum lautet die Bezeichnung "Copyright". Diese Schutzrechtsform ist allerdings sehr schwach und kann leicht umgangen werden. Zum Patent oder Gebrauchsmuster kann die Methode der Software nur dann angemeldet werden, wenn zusätzlich "technische Komponenten", z.B. in Form von Hardware, vorhanden sind. Beim Gebrauchsmuster kann auch die Programmlogik allein angemeldet werden. (Quelle: Österreichisches Patentamt)
Was ist eine Marke?
Die Marke als Unternehmenskennzeichen unterscheidet Ihre Waren und Dienstleistungen für Konsument/innen von anderen Anbietern. Sie können sich durch die Registrierung Ihrer Marke gegen unrechtmäßige Nachahmer/innen wirksam schützen – unbürokratisch und unbegrenzt lang. Geschützt werden u.a. Worte, Wort- und Bildelemente, Logos, grafische Darstellungen, dreidimensionale Marken. (Quelle: Österreichisches Patentamt)
Wieviel kostet eine Markenanmeldung?
Kosten für nationalen Markenschutz:
Die Mindestkosten für die Registrierung einer nationalen Marke mindestens € 280,- inklusive dreier Waren- oder Dienstleistungsklassen (Klassifikation Nizza). Jede weitere Klasse kostet € 75,-. Für die Verlängerung des Markenschutzes ist eine Erneuerungsgebühr zu entrichten. Jährliche Gebühren fallen bei Marken nicht an.
Kosten für Unionsmarke:
Drei Klassen – € 1.050,-
Kann ich die Anmeldung meiner Marke fördern lassen?
Der KMU-Fonds des Amts der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) fördert fünfzig Prozent einer nationalen sowie unionsweiten Marken- und/oder Muster (Design)anmeldung. Die Fördersumme beträgt maximal € 1.500,- pro KMU.
Wie lange ist meine Marke geschützt?
10 Jahre